
Immobilienverrentung
Altersvorsorge Eigenheim – wo das Haus oder die Wohnung Rente zahlt
Was tun, wenn Senioren zwar ein Eigenheim, aber nur eine kleine Rente haben? Die Lösung könnte Immobilienverrentung lauten.
Sie hatte es getan. Die 74-jährige Brandenburgerin, die ihren echten Namen lieber für sich behält, hat ihr Haus verkauft – und ist glücklich damit. Sie fühlt sich weiter als Eigentümerin und muss nicht länger von kaum 900 Euro Witwenrente im Monat leben. Lange hatte sie mit sich gerungen, was sie mit ihrem 120 Quadratmeter großen Haus anfangen sollte, in einem Vorort von Berlin, wo die Grundstücke so gepflegt sind, dass es auffällt, wenn der Nachbar zwei Wochen lang nichts gemacht hat. Doch dann entschied sie sich für das Modell „Hausverkauf mit Nießbrauch“, das ihr ein Bekannter empfohlen hatte.
„Ich habe mit meinem Sohn gesprochen, und der hat gesagt: Mutti mach das!“. Sie verkaufte das Haus für 320.000 Euro an einen privaten Investor. Ein guter Preis, befand sie, obwohl ein Sachverständiger den Marktwert auf gut 550.000 Euro schätzte. Für die Brandenburgerin zählte etwas Anderes mindestens genauso viel wie das Geld: Sie sicherte sich ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Dazu ließ sie im Grundbuch ein erstrangiges Nießbrauchrecht eintragen. Damit ist sie bis ans Ende ihrer Tage wirtschaftliche Eigentümerin ihres Hauses, das juristisch dem Erwerber gehört.
Immer wieder bin ich auf Eigentümer gestoßen, die mir erzählten, sie seien eigentlich wohlhabend, weil sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung besäßen, aber andererseits hätten sie auf dem Konto kaum Geld, um über die Runden zu kommen, so der Geschäftsführer der WIR – Brandenburg UG. Die Auflagen für Banken im März 2016 durch den Gesetzgeber erschwerten für Senioren die Kapitalbeschaffung. Deshalb können viele Senioren keine Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung umsetzen, wie zum Beispiel eine neue Energieeffiziente Heizungsanlage oder Wärmeisolierung ihrer Immobilie.
„Immer mehr Senioren mit Wohneigentum sind wohlhabend und arm zugleich.“ Mindestens zwei Millionen Immobilieneigentümer ab 65 Jahren müssen im Monat mit höchstens 1.000 Euro auskommen.
Sicher auch im Insolvenzfall
„Die älteren Leute wollen ihr Geld sicher bekommen, wirtschaftliche Eigentümer bleiben und bis ans Lebensende wohnen bleiben dürfen, auch wenn der Erwerber gepfändet wird. Also musste ein Modell her, das sicherer als eine klassische Leibrente ist und bei dem Wohnungseigentümer nicht plötzlich zu Mietern werden. Das Ergebnis ist dieses Konzept der WRI – Brandenburg UG, das den Verkäufern anders als bei der Leibrente auch dann ihre Einmalzahlung und das lebenslange Nießbrauchrecht belässt, wenn der Käufer zahlungsunfähig würde.
Diskussionen bei der Wertberechnung des Wohnrechts
In der Tat steckt in der Berechnung für das Bleiberecht Konfliktpotenzial. „Wenn eine Immobilie 400.000 Euro wert ist und die Einmalzahlung an den Verkäufer nur 220.000 Euro beträgt, denken viele Eigentümer, sie würden betrogen“. Wer den wirtschaftlichen Gegenwert für ein Wohn- oder Nießbrauchrecht bis weit in die Zukunft kalkulieren will, muss wie eine Rentenversicherung auf Sterbetafeln zurückgreifen. Die WRI – Brandenburg UG nehmen diejenige der Deutschen Versicherungsvereinigung und was die Schätzung oder Wertermittlung des Objektes betrifft, arbeitet die WIR – Brandenburg mit einer sehr namhaften Bank zusammen, die hier die Marktpreiseinwertung übernimmt. Über 90 Prozent der Anfragen entscheiden sich für unser Nießbrauchkonzept.
Seit Januar 2021 sind die Kosten halbiert, bei dem Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 Prozent Vermittlungsprovision auf den Verkehrswert der Immobilie bezahlen. Die WRI -Brandenburg UG übernimmt alle vertraglichen Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer. Sowie die Kosten der Wertermittlung, Berechnung des Nießbrauchwertes mit regionalen Statistiken und Durchschnittswerten, notarielle Vorverträge u.v.m. Unsere Kunden wie Käufer und Verkäufer fühlen sich bei uns aufgehoben und betreut. Auch nach der Abwicklung ist für beide Seiten eine Betreuung notwendig und wird auch gerne genommen. Dies gehört zu unserem Service, so die Geschäftsführung der WRI – Brandenburg UG.