Was wir tun​

So funktioniert die Immobilienverrentung ​

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So funktioniert die Immobilienverrentung ​

So funktioniert die Immobilienverrentung

So funktioniert die Immobilienverrentung

Die Methodik ist einfach. Sie verkaufen ihre Immobilie – dürfen aber weiter darin leben. So ändert sich nichts an Ihrem bekannten Lebensumfeld, wohl aber an ihrer oft angespannten Finanzsituation. Unser Wohnrecht-Modell bietet dabei besondere Vorteile, weil es durch die Verankerung in der deutschen Gesetzgebung viel Sicherheit bringt. Diese sieht vor, dass das Wohnrecht im Grundbuch hinterlegt wird. Dadurch bleibt es bei jedem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte bestehen und ist zusätzlich insolvenzsicher.

In 6 Schritten zum Immobilienrentner

Wie läuft die Wertermittlung

Die Bewertung des Objektes wird von der WRI-Brandenburg direkt durchgeführt. Dazu werden die aktuellen Bodenrichtwerte und zur Ermittlung des Kapitalwertes des Wohnrechtes die aktuellen ortsüblichen Durchschnittsmieten ermittelt.
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Schritt 1

Berechnung des Kapitalwertes für das Wohnrecht

Zur Ermittlung der Gesamtkosten des lebenslangen Wohnrechtes wird der Kapitalwert-Multiplikator anhand der Lebenserwartung laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes und der Versicherungen ermittelt. Dieser wird mit der Wohnfläche und den ortsüblichen durchschnittlichen Mieteinnahmen pro m²/Jahr multipliziert. Um den Gesamtwert zu erhalten, ziehen wir für Sie, 3,57 % von dieser Summe ab. (siehe Beispielrechnung).
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Schritt 2

Wie werden Käufer gesucht

Bundesweit durch relevante Medien und Makler-Netzwerke. Gleichzeitig durch unterschiedliche Vertriebswege der Partner.
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Schritt 3

Vorbereitung Notar

Alle wichtigen Vertragsdaten sowie Kaufvertragsentwürfe werden von unserem hauseigenen Notar erstellt und vorab zur Prüfung beiden Vertragspartnern (Käufer bzw. Verkäufer) vorgelegt. Die WRI begleitet die Vertragspartner zur notariellen Beurkundung. Die Beurkundung findet höchstens zwei Wochen nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfes statt.
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Schritt 4

Notartermin

Bei jenem Termin wird der Kaufvertrag vom Notar „Wort für Wort“ vorgelesen und eventuelle Änderungswünsche werden simultan vertraglich eingebaut. Nach Verlesung des Vertragsentwurfs werden die Unterschriften durch beide Vertragsparteien geleistet. Die zeitliche Dauer eines Notartermins beträgt ca. 45 Minuten.
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Schritt 5

Wie läuft die Auszahlung

Der Notar ist nach Unterzeichnung beider Parteien dafür verantwortlich, dass das Wohnrecht, Eigentümerwechsel und eventuelle Grundschuldeintragungen des Käufers im Grundbuch eingetragen werden. Gleichzeitig holt der Notar Verzichtserklärungen der öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte ein. Dieser Vorgang kann je nach Örtlichkeit der zuständigen Ämter ca. 4-6 Wochen dauern. Erst wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung an beide Parteien gesendet hat, wird die Auszahlung direkt an die Verkäufer vorgenommen.
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Schritt 6

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